Amtshilfe für die Polizei

Türe öffnen (Notfall)

Bei der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme war am Montag Abend die Unterstützung der Feuerwehr notwendig.

Eine Person widersetzte sich mit allen ihr im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme.

Nachdem dabei die Wohnung gewissermaßen verbarrikadiert wurde und selbst mit Hilfe eines Schlüsseldienstes kein Weiterkommen mehr möglich war, leistete die Feuerwehr dahingehend Amtshilfe, dass schweres Gerät für die Polizei bereit gestellt wurde.

Da die Person bereits zuvor tätlich gegen Polizeibeamte vorgegangen war,  wurde, um eine Gefährdung für die eingesetzten Einsatzkräfte auszuschließen, mit einem B-Rohr der Brandschutz vor dem Hauseingang sichergestellt.

Letztendlich gelang es der Polizei jedoch mit massiverem Personalaufwand ohne Inanspruchnahme der bereitgestellten Gerätschaften, in die Wohnung zu gelangen und die Person in Gewahrsam zu nehmen.

Leingarten

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