Autor | Medienteam KFV Heilbronn |
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Die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 gilt künftig auch in Baden-Württemberg. Wie die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mitteilt, gilt seit dem 27. Mai 2015 die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 auch in Baden-Württemberg. Wählt der Patient diese Ziffern, landet er bei der Leitstelle, die Notarzt oder Bereitschaftsarzt verständigt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist für den Anrufer kostenlos - egal ob sie aus dem Festnetz oder von einem Mobiltelefon angerufen wird. Die neue einheitliche Rufnummer ersetzt die bisher bekannten Nummern für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst. Nähere Infos unter: http://www.kvbawue.de/ |