UKBW verbessert Leistungen für Feuerwehrangehörige

Medienteam KFV Heilbronn

Nach Verhandlungen des Landesfeuerwehrverbandes mit der Unfallkasse Baden-Württemberg hat nunmehr die Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg ihre Satzung geändert.

Dabei konnten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Verbesserungen bei Einmalzahlungen vorgenommen werden.

Ab sofort werden folgende Beträge bei Vorliegen eines Feuerwehrunfalles gezahlt:

- 35.000 Euro (bisher 25.000 Euro) bei Erwerbsunfähigkeit
- 40.000 Euro (bisher 30.000 Euro) bei Tod.

Eine Übersicht aller Leistungen bei Vorliegen eines Feuerwehrunfalles finden Sie hier: https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Sozialwesen_Leistungen_23.09.2019.pdf

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

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