Autor | Feuerwehr Schwaigern |
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Immer wieder erreicht die Feuerwehr in den Sommermonaten Telefonanrufe wegen der Beseitigung von Wespennestern. Dabei ist in den meisten Fällen eine Bekämpfung völlig unnötig. Die Feuerwehr selbst darf nur noch in absoluten Notfällen Tätig werden! Bei Nestern in bedrohlicher Lage ist zunächst von Fachleuten die Möglichkeit einer Umsiedlung zu prüfen. Hier hilft ein Anruf bei einem Imker (Ansprechpartner Peter Bodo Tel: 0170 8519658) oder bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ im Landratsamt Heilbronn, Tel. 07131 - 9940) weiter. Was tun bei einem Wespennest: Befindet sich ein Nest in unmittelbarer von Haus oder Garten läßt sich durch folgende Maßnahmen die kurze Zeit bis zum Ende des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen:
Wespen stehen unter Artenschutz! Wespen genießen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Einzelne Arten wie die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet. |