Wespen und Hornissen

Feuerwehr Schwaigern

Immer wieder erreicht die Feuerwehr in den Sommermonaten Telefonanrufe wegen der Beseitigung von Wespennestern. Dabei ist in den meisten Fällen eine Bekämpfung völlig unnötig.

Die Feuerwehr selbst darf nur noch in absoluten Notfällen Tätig werden!

Bei Nestern in bedrohlicher Lage ist zunächst von Fachleuten die Möglichkeit einer Umsiedlung zu prüfen. Hier hilft ein Anruf bei einem Imker (Ansprechpartner Peter Bodo Tel: 0170 8519658) oder bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ im Landratsamt Heilbronn, Tel. 07131 - 9940) weiter.

Was tun bei einem Wespennest:

Befindet sich ein Nest in unmittelbarer von Haus oder Garten läßt sich durch folgende Maßnahmen die kurze Zeit bis zum Ende des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen:

  • Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z.B. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen.
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  • Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen
  • Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen
  • In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen evtl. Wespen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, daß unliebsame Begegnungen vermieden werden.

Wespen stehen unter Artenschutz!

Wespen genießen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Einzelne Arten wie die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.

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Dieser Artikelservice wird vom Kreisfeuerwehrverband Heilbronn angeboten - www.kfv-heilbronn.de