Wassereintritt durch überlaufende Dachrinne

Wasserschaden

In ein Gebäude drang Wasser aufgrund einer verstopften Dachrinne ein. Nach Inaugescheinnahme wurde dem Gebäudebesitzer empfohlen eine Firma für Sanitär oder einen Dachdecker zu beauftragen, Kein Einsatz für die Feuerwehr.

Neudenau - Abt. Neudenau

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