"Flächenbrand" war unangemeldetes Lagerfeuer

Flächenbrand

Um 21.41 Uhr wurden die Abteilungen Herbolzheim und Neudenau zu einem Flächenbrand im Herbolzheimer Gewann Remestle alarmiert. Nach Augenzeugenberichten waren Flammen zu sehen, die dort stehende Bäume überragten, also ca. 8-10 Meter hoch waren. Auch ein Feuerwehrmann war auf das Feuer aufmerksam geworden und rief dem stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und Abteilungskommandanten der Abt. Herbolzheim Franz Menstell an. Dieser wiederum ließ über die Feuerwehrleitstelle Heilbronn sofort Alarm für die Abt. Herbolzheim und Neudenau auslösen.

Beim Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte flüchtete eine Schar Jugendlicher zu Fuß. Das Gelände war nur mit geländegängigen Fahrzeuge zu erreichen.

Als das LF 10/6 der Abt. Herbolzheim und der Kommandowagens eintrafen, waren die Flammen auf normale Lagerfeuergröße zurückgegangen. Das Eingreifen der Feuerwehr war nicht mehr notwendig.

Die Verursacher des Feuers werden wohl die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen. Das Entzünden eines derartigen Feuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falles des Übergreifens auf Gebäude, Fahrzeuge oder bestellte Felder wird es zur Straftat (fahrlässige Brandstiftung).

Neudenau - Abt. Neudenau

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TLF 16/25TLF 16/25

Neudenau - Abt. Herbolzheim

LF 10/6LF 10/6
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